Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

301 
26. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ansgegeben Stuttgart Dienstag den 7. Juli 1868. 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Könlgliche Verordnung, betreffend den am 9. März 1868 von Preußen Namens 
des Zollvereins abgeschlossenen Handels= und Zollvertrag mit Oesterreich. 
  
Unmittelbare Könitgliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den am 9. März 1868 von Preußen Namens des Zollvereins abgeschlossenen Handels= und 
Zollvertrag mit Oesterreich. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 9. März 1868 zu Berlin abgeschlossene Handels= und Zoll- 
Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und den zu diesem Bunde nicht gehörenden 
Mitgliedern des deutschen Zoll= und Handels-Vereins einerseits und Oesterreich 
andererseits die Zustimmung des Bundesraths des Zollvereins und die Genehmi- 
gung des Zollparlaments erhalten hat, so verordnen Wir, nach Anhörung Unseres
	        
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