347
Nro.
Benennung der Gegenstände.
Maßstab
der
3
Verzollung.
Abgabensätze
nach dem
52½GuLT
den- Iuß
kr.
—
—.
8
9
3) Andere Waaren auch in Verbindung mit anderen Materialien,
soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren fallen; auch
Zünd= und Kupferhütchen, mit oder ohne Füllung .
KurzeWaaren,Ouincaillerien2c.:
a) Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, echten Perlen,
Korallen oder Edelsteinen gefertigt, Taschenuhren; echtes Blattgold
und Blattsilber ..-.......
b) Waaren, ganz oder theilweise aus Schildpatt, aus unedlen, echt
vergoldeten oder versilberten, oder mit Gold oder Silber belegten
Metallen gefertigt; Stutz= und Wanduhren, letztere mit Ausnahme
der hölzernen Hängeuhren; unechtes Blattgold und Blattsilber: feine
Galanterie- und Quincaillerie Waaren (Herren= und Frauenschmuck,
Toiletten und sogenannte Nippestischsachen u. s. w.) ganz oder theil-
weise aus Aluminium; ferner dergleichen Waaren aus anderen un-
edlen Metallen, jedoch fein gearbeitet und entweder mehr und weniger
vergoldet oder versilbert oder auch vernirt, oder in Verbindung mit
Alabaster, Elfenbein, Email, Halbedelsteinen und nachgeahmten Edel-
steinen, Lava, Perlmutter, oder auch mit Schnitz-Arbeiten, Pasten,
ameen, Omamenten in Mectallguß und dergleichen; Brillen und
Operngucker; Fächer; feine bossirte Wachswaaren; Perrückenmacher-
arbeit; Regen- und Sonnenschirme; Wachsperlen; ingleichen Waaren
aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen, Seide, Wolle oder anderen
Thierhaaren, welche mit amimelischen oder vegetabilischen Schnitz=
stoffen, unedlen Metallen, Glas, Kautschuck, Guttapercha, Leder,
Ledertuch (leather eloth), Papier, Pappe, Stroh oder Thonwaaren
verbunden und nicht besonders tarifirt sind, B rY auf olz
formen und dergl. .
Leder und Lederwaaren:
a) Leder aller Art, mit Ausnahme des nachstehend unter b. genannten
Pergament; Steefelschäfte
b) Brüsseler und Dänisches Handschuhleder; Prn Man, *
und alles gefärbte und lackirte Leder
Anmerk. zu b. Halbgare, sowie bereits gegerbte, noch nicht gefärdte
oder weiter zugerichtete Ziegen= und Schaaffelle
1 Zu.
50
87
26
30
15
30
45
52%