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Benennnng der Gegenslände.
Maßstab
der
Verzollung
nach dem
30-Thaler-
duß.
Colr. Sgr.
Abgabensätze.
nach dem
52½. Gul-
den-Fa.
fl.
kr.
*
7
29
30
Seide und Seidenwaaren:
a) Seide, abgehaspelt (Greze) oder gesponnen; Floretseide gekämmt, ge-
sponnen oder gezwirnt, alle diese Seide nint lefarbt; auch 1
von gefärbter Seide .
b) Seide und Floretseide gefärbt .
c) * aus Seide oder Floresseid, auch in rr mit Metall
äden
4) Waaren aus Sta: oder dloreheide in e mit na
Leinen oder
Steine und Steinwaaren:
a) Steine, rohe oder blos behauene; Flintensteine, Mühlsteine, auch
mit eisernen Reifen oder Metallhülsen; Schleif= und Wetzsteine aller
Art, auch Probirsteine; grobe Steinmetzarbeiten, z. B. Thür= und
Taasterstöck Säulen und Säulenbestandtheile, Rinnen, Röhren und
röge und dergleichen, ungeschliffen, mit Ausnahme der Arbeiten
aus Alabaster und Marmor; Schusser (Kliker) aus Marmor und
dergleichen
b) Edelsteine aller Art, geschliffen, Verlen und Korallen ohne Fassung;
Waaren aus Serpentinstein, Gyps und Schwefel; Schiefertafeln in
lackirten oder polirten Holzrahmen
c) Waaren aus Halbedelsteinen, auch in Verbindung mit anderen Mate-
rialien, soweit sie dadurch nicht unter die kurzen Waaren fallen
d) Waaren aus allen anderen Steinen, mit Ausnahme der Statuen:
1) Außer Verbindung mit anderen Materialien oder nur in Verbin-
dung mit Holz oder Eisen, ohne Politur und Lack .
2) In Verbindung mit anderen Materialien, auch Meerschaumwaaren,
alle diese Waaren, soweit sie nicht unter die kurzen Waaren
fallen . ...
Steinkohlen, Braunkohlen, Torf, Torfkohlen.
Stroh-, Rohr- und Bastwaaren:
a) Bürsten und Besen aus Binsen, Gras, Schilf, Heidekrautwurzeln
oder Reisstroh, auch in Verbindung mit Holz ohne Politur und
Lack, ordinaire Matten und Fußdecken von Bast, Streh, Gras,
Seegras, Binsen und Schilf, ungefärbt
1 Zur.
40
30 —
frei —
frei —
frei
frei
frei
30
52 ½
17½
17½