Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

27. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mitwwoch den 8. Juli 1868. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Zollvereinsgesetz, betreffend den Vereinszolltarif vom 1. Juli 1865. — Ver- 
fügung zu Ausführung des Gesetzes vom 24. Junl 1868, betreffend den Vereinsgolltarlf vom 1. Jull 
1865. — Zollvereinsgesetz, die Besteurung des Tabaks betreffend. — 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Verwilligung ermäßlater Fahr= 
taxen auf württembergischen Eisenbahnen für Unteroffiziere, Soldaten und Rekruten, welche von 
ihren Regimentern in die Helmath entlassen oder in den Dienst berufen werden. — Verfügung, 
betreffend den Gewerbebetrleb der Handelereisenden. 
  
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A. Zollvereinsgesetz, 
betressend den Vereinszolltarif vom 1. Juli 1865. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des Bundesraths des Deutschen Zoll- 
und Handelsvereins und des Deutschen Zollparlaments verordnen und verfügen Wir, 
nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes, was folgt: 
§. 1. 
Die durch den Handels= und Zollvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und
	        
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