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II. Verfügungen der Departements.
A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten
und des Kriegs.
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Kriegs.
Bekanntmachung, betreffend die Verwilligung ermäßigter Fahrtaxen auf württembergischen Eisenbahnen
für Unteroffiziere, Soldaten und Rekruten, welche von ihren Regimentern in die Heimath entlassen oder
" in den Dienst berufen werden.
Unteroffiziere und Soldaten, welche aus Urlanb einberufen oder in Urlaub und aus
sonstigen Gründen einzeln oder in größerer Auzahl entlassen werden und die württem-
bergischen Eisenbahnen benützen können, erhalten vom 1. Juli d. J. an bei der Einbe-
rufung von den betreffenden Schultheißenämtern und beim Beurlauben und der Ent-
lassung von den zuständigen Kommando's 2c. Militärtransportscheine zum Fahren in
der dritten Wagenklasse mit ermäßigter Taxe gegen Verabfolgung des Transportscheins
an den Bahnkassier, und ist diese Taxe beim Empfang des Billets aus den Mitteln der
Reisevergütung von jedem einzelnen Mann sogleich zu bezahlen.
Die Einsendung der Rekrutenabtheilungen in die denselben zugewiesenen Garniso-
nen wird von den Oberämtern besorgt nach den Bestimmungen des Kriegsdienstgesetzes
und der Vollziehungs-Instruktion wie bisher auf ärarische Kosten, und falls die Eisen-
bahn benützt werden kann, mit ermäßigter Fahrtaxe in der dritten Wagenklasse; in
ähnlicher Weise werden einzelne Rekruten, die nicht im Stande waren, mit ihren Ab-
theilungen einzurücken, von den Oberämtern mit den nöthigen Papieren, und falls die
Eisenbahn benützt werden kann, mit Militärtransportscheinen an ihren Bestimmungsort
eingesendet.
Stuttgart, den 25. Juni 1868.
Varnbüler. Wagner.