Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

465 
W 32. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben. Stuttgart Mtg den 17. August 1868. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Württembergs zu dem 
Schifffabrts-Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund und Itallen. — Verfügung, betreffend die Errich- 
tung von Grenzsteuerämtern. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
1) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten 
und der Finanzen. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Württembergs zu dem Schifffahrts-Vertrag zwischen dem 
Norddeutschen Bund und Italien. 
Nachdem die K. Württembergische Regierung dem zwischen dem Norddeutschen 
Bunde und Ztalien unter'm 14. Oktober v. Js. abgeschlossenen Schifffahrts-Vertrage 
in (Gemäßheit des in Art. XIII. desselben enthaltenen Vorbehalts beigetreten ist, so 
wird der genannte Vertrag nach hiezu erfolgter höchster Ermächtigung hiemit zur Nach- 
achtung bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 29. Juli 1868. Varnbüler. Renner.
	        
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