Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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das Königreich Württemberg, und 
das Großherzogthum Baden mit Ausnahme der im Artikel 6 des Vertrages 
vom 8. Juli 1867 unter Ziffer 2 bezeichneten Zollausschlüsse, 
endlich in Gemäßheit des Vertrages vom 20. Oktober 1865 (Reg. Bl. 1866 S. 2), 
das Großherzogthum Luxemburg. 
Stuttgart, den 24. August 1868. Varnbüler. Renner. 
8) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Bekanntmachung, betreffend den Frauen-Verein zu Weinsberg. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 
24. d. M. dem Frauen-Verein zu Weinsberg, dessen Zweck in dem Schutze und der 
Erhaltung der Burgruinen, sowie in der Verschönerung der Umgebung derselben besteht, 
auf Grund der vorgelegten Statuten das Recht der juristischen Persönlichkeit gnädigst 
verliehen haben, so wird dies mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht, daß der 
Frauen-Verein seinen rechtlichen Wohnsitz in der Stadt Weinsberg hat. 
Stuttgart, den 29. August 1868. Für den Minister 
Fleischhauer. 
□) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. 
In Folge der Betriebseröffnung der Eisenbahnstrecke Ulm-Blaubenren sind an den 
Eisenbahnstationen Söflingen, Herrlingen und Blaubeuren Grenzsteucrämter errichtet und 
die grenzsteueramtlichen Funktionen der Controle sämmtlicher übergangscontrolepflichti- 
gen Gegenstände, welche mit der Eisenbahn aus den übrigen Zollvereinsländern eingehen 
und die Eisenbahn an jenen Orten verlassen oder welche unter Transportscheincontrole 
in andere zum Zollverein gehörige Länder ausgeführt und von den genannten Stationen 
zur Eisenbahn aufgegeben werden, auf den Stationen Söflingen und Herrlingen den 
dortigen Ortssteuerbeamten, auf der Station Blaubeuren aber dem dortigen Bahnhof- 
verwalter übertragen worden. 
Stuttgart, den 31. August 1868. Renner. 
Gedruc#t bei G. Hasselbrintk.
	        
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