Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 10. September 1868. 
Inhalt. 
Könlgliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend den Abschluß eines Postvertrags mit der Schweiz. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den Abschluß eines Postvertrags mit der Schweiz. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der zwischen Bevollmächtigten Württembergs, des Norddeutschen Bundes, 
Bayerns und Badens einerseits, und der Schweiz andererseits, am 11. April d. J. zu 
Berlin abgeschlossene Postvertrag, nach Anhörung Unseres Geheimen Rathes, von Uns 
genehmigt, auch allseitig ratificirt worden ist, so verordnen Wir, daß dieser Vertrag 
mit dem zu demselben gehörigen Schluß-Protokoll, dem Reglement und den Ausführungs- 
bestimmungen hiernach öffentlich bekannt gemacht werde. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 29. August 1868. 
Karl. 
Der Minister Auf Befehl des Königs: 
der auswärtigen Angelegenheiten: Der Kabinets-Chef: 
Varnbüler. Egloffstein.
	        
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