Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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Mit dem Tage des Vollzugs des gegenwärtigen Vertrags tritt die Lindauer Ueber- 
einkunft vom 23. April 1852 außer Wirksamkeit. Die auf der genannten Ueberein- 
kunft beruhenden speciellen Verabredungen zwischen der Schweiz einerseits, und Bayern, 
Württemberg und Baden andererseits sollen thunlichst bald einer Revision unterzogen 
werden, bleiben aber bis dahin, soweit sie nicht durch den gegenwärtigen Vertrag abge- 
ändert sind, einstweilen noch in Kraft. 
Gegenwärtiger Vertrag soll ratificirt uud der Austausch der Ratifications-Urkunden 
so zeitig bewirkt werden, daß der vorstehend in Aussicht genommene Vollzugstermin ein- 
gehalten werden kann. 
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten den gegenwärtigen Vertrag unter- 
schrieben und besiegelt. 
So geschehen zu Berlin, am Eilften April Eintausend achthundert und acht und 
sechszig. 
Für Württemberg: Für die Schweiz: 
Carl von Spitzemberg. (L. S.) Dr. Joachim Heer. (L. S.) 
August Hofacker. (L. S.) 
Für den Norddeutschen Bund: 
Richard von Philipsborn. (L. S.) 
Heinrich Stephan. (L. S.) 
Für Bayern: 
Joseph Baumann. (L. S.) 
Für Baden: 
Friedrich Heß. (L. S.)
	        
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