Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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Bei irrthümlicher Eröffnung von Briefen durch Personen gleichlautenden Namens ist 
übrigens, sofern dies möglich ist, eine von letzteren selbst unter Namensunterschrift auf 
die Rückseite des Briefes niederzuschreibende bezügliche Bemerkung beizubringen. 
Die Eröffnung des Begleitbriefes zu einem Packete Seitens des Adressaten bezieh- 
ungsweise seines Bevollmächtigten ist der Annahme der Sendung überhaupt gleich 
zu achten. 
Gehören zu einem Begleitbriefe mehrere Sendungen, so kann die Annahme oder 
die Verweigerung sich nur auf alle Sendungen insgesammt erstrecken. 
Für die Rücksendung unbestellbarer Briefpostgegenstände wird ein besonderes Porto 
nicht angesetzt. Waren dieselben unfrankirt, so darf kein höherer Betrag als derjenige 
zurückgerechnet werden, welchen die Postverwaltung des Aufgabegebiets ursprünglich ange- 
rechnet hat, wogegen es letzterer überlassen bleibt, das ganze Porto für den Hinweg von 
dem Aufgeber einzuziehen. 
Der Betrag unbestellbarer Postanweisungen wird dem Absender, sobald derselbe 
ermittelt ist, zurückgegeben. Eine Rückerstattung der Gebühr erfolgt hierbei nicht. 
Zurückzusendende Fahrpostgegenstände werden wie Sendungen taxirt, welche an dem 
Orte, von wo aus die Rücksendung erfolgt, nach dem ursprünglichen Aufgabeorte ein- 
geliefert werden. 
S. 19. 
Unrichtig geleitete Briefpostsendungen. 
Unrichtig geleitete Briefpostsendungen sind ohne Verzug an den wirklichen Bestim- 
mungsort zu befördern, woselbst nur dasjenige Porto zu erheben ist, welches sich bei 
richtiger Leitung ergeben hätte. 
8. 20. 
Sendungen, welche an Postanstalten couvertirt sind. 
Werden Briefe oder andere Gegenstände vom Absender an eine Postanstalt zum 
Vertheilen couvertirt, so kommt für jede im Couvert enthaltene Sendung das tarif- 
mäßige Porto beziehungsweise die Assecuranz-Gebühr in Ansatz.
	        
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