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Sendung nach dem Aufgabeorte mit dem Vermerk über die erfolgte oder nicht erfolgte
Einlösung zurückzusenden ist.
Wenn bei längerem Ausbleiben des Rückscheins bei der Postanstalt des Bestim-
mungsorts Nachfrage gehalten wird, so hat letztere Postanstalt darauf mit nächster Post
bestimmte Auskunft zu geben.
Die Postvorschußgebühr verbleibt der Postkasse auch dann, wenn der Adressat die
Vorschußsendung nicht einlösen sollte.
Eintragung der Fahrpostsendungen in die Frachtkarten.
1) Zu den Frachtkartenschlüssen kommen die beiliegenden Karten-Formulare in An-
wendung).
Die Frachtkarten müssen regelmäßig abgesandt werden, auch wenn Versendungs-
gegenstände nicht vorhanden sind.
In Fällen letzterer Art kann statt des gewöhnlichen Kartenformulars ein Vacat-
formular geringerer Größe zur Anwendung kommen, welches mit der Bezeichnung „Vacat-
frachtkarte“ und mit der Ueberschrift der allgemeinen Formulare versehen ist.
Die Abgangszeit der Karte wird nach dem planmäßigen Abgange oder Weitergange
der Post aus dem Orte verzeichnet.
2) Bei der Expedition der Fahrpostsendungen werden der Karte zwei Abtheilungen
gegeben, von denen die erstere mit: „ordinäre Karte“ und die letztere mit: „Geldkarte“
bezeichnet wird.
In letztere werden alle Sendungen mit declarirtem Werth nach der Nummerfolge
einzeln eingetragen. Alle übrigen Fahrposisendungen, d. i. Packete ohne declarirten
Werth, sowie gewöhnliche Briefe mit Postvorschüssen, werden in gleicher Weise in die
erste Abtheilung — ordinäre Karte — aufgenommen.
Wo der Umfang des Verkehrs solches erfordert, werden die ordinäre Karte und die
Geldkarte von einander getrennt auf verschiedenen Karten angefertigt.
3) Alle Fahrpostgegenstände müssen, einzeln nach der Adresse, dem Abgangs= und
Bestimmungsorte und dem Gewichte eingetragen werden; bei Werthgegenständen tritt
noch die Angabe des declarirten Werths hinzu.
Für die Eintragung sind im Allgemeinen die vorgedruckten Rubriken des Formu-
lars maßgebend.
5 Die Formulare sind hier nicht angehängt.