Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

535 
35. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnersiag den 15. Oktober 1868. 
Inha l t. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung in Betreff der zwischen Württemberg und 
Italien abgeschlossenen Uebereinkunft über Regelung der Kosten der Heimlleferung der belderselllgen 
Staatsangehörlgen. — Bekanntmachung, betreffend die Herstellung des freien Verkehrs mit den Groß- 
berzogtbümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz und mit der freien und Hansestadt Lübeck. 
— Verfügung, betreffend die künfiige Behandlung von Münzfunden. — Bekanntmachung, betreffend die 
Lebens-Versicherungs-Aktien-Gesellschaft, der Nordstern, zu Berlin. — Bekanntmachung, betreffend 
die Verhinderung der Verbreltung von Trichinen und die gegen Beschädigung durch solche dienenden Vor- 
kehrungen. — Bekanntmachung, betreffend die Errichlung eines Nebenzollamts I. Cless in Spaichingen. 
— Bertchtizung. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten 
und des Innern. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. 
Bekanntmachung in Betreff der zwischen Württemberg und Italien abgeschlossenen Uebereinkunft über 
Regelung der Kosten der Heimlieferung der beiderseitigen Staatsangehörigen. 
Nachdem die K. Württembergische und die K. Italienische Regierung eine Ueber- 
einkunft dahin geschlossen haben, daß die Kosten des Transports der Angehörigen des 
einen der beiden contrahirenden Staaten, welche sich auf dem Gebiete des anderen
	        
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