Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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Staates befinden, und welche der Letztere in ihre Heimath zurückliefern zu lassen be- 
absichtigt, eben diesem Staate, welcher die Zurücklieferung verfügt, bis an die Grenze 
des Landes, welchem der Zurückzuliefernde angehört, zur Last fallen sollen, so wird dieß 
zur Nachachtung hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 7. September 1868. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: Für den Minister des Jnnern: 
Varnbüler. Fleischhauer. 
B) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten 
und der Finanzen. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betreffend die Herstellung des freien Verkehrs mit den Großherzogthümern Mecklen- 
burg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz und mit der freien und Hansestadt Lübeck. 
Nachdem in den Großherzogthümern Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg- 
Strelitz, sowie in der freien und Hansestadt Lübeck und deren Gebiet die Revision der 
einer Nachsteuer unterworfenen Gegenstände beendigt worden ist, konnte mit dem 19. d. M. 
der völlig freie Verkehr zwischen diesen Staaten und den übrigen Theilen des Zoll- 
vereins hergestellt werden. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. v. M. (Reg. Bl. S. 480) 
wird dieß mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß in Absicht der 
einer inneren Steuer unterliegenden Erzeugnisse (Branntwein, Bier, Tabakl) zwischen 
Preußen und den dieserhalb mit Preußen verbundenen Theilen des Norddeutschen Bun- 
des einerseits und den vorerwähnten, dem Zollverein neu hinzugetretenen Staaten anderer- 
seits ebenfalls ein völlig freier Verkehr stattfindet. 
Für den Verkehr mit solchen Erzeugnissen zwischen den letzteren Staaten und 
Württemberg gilt daher dasselbe, was in der Verfügung des Finanz-Ministeriums vom 
3. Juni d. J. (Reg. Bl. S. 251) für den übergangssteuer= und übergangskontrolepflich- 
tigen Verkehr zwischen Württemberg und Preußen und den mit letzterem steuervereinten 
Staaten vorgeschrieben worden ist. 
Desgleichen ist jetzt zwischen Preußen und dem Herzogthum Lauenburg, sowie den
	        
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