Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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6) Zeichnen, 
aa) Linearzeichnen, 
bb) Freihandzeichnen, 
b) fakultative 
1) wer sich in Stereometrie und Trigonometrie prüfen läßt, kann sich daneben 
auch in Englisch oder kaufmännischer Arithmetik oder Physik oder Chemie prü- 
fen lassen, und wer 
D2) sich, statt in Stereometrie und Trigonometrie, in zweien der soeben genannten 
Fächer prüfen läßt, kann sich daneben auch in den beiden anderen dieser Fächer 
prüfen lassen. 
Die freiwillige Erstreckung der Prüfung auf fakultative Prüfungsfächer soll nur zu 
Gunsten der Kandidaten wirken, weßhalb die betreffenden Zengnißnummern in dem Ge- 
sammtprüfungszeugnisse nur danu mitberechnet werden, wenn letzteres dadurch nicht 
herabgedrückt wird. 
S. 5. 
Betreffend das Maß der Anforderungen in den einzelnen Prüfungsfächern (§. 4), 
so wird verlangt 
bei A. a. 1) im Lateinischen: 
Uebersetzung eines deutschen Themas ins Lateinische mit grammatischer 
Korrektheit und einiger Stilgewandtheit, 
Richtiges und geläufiges Exponiren aus Livius, Cäsar oder Curtius. 
2) im Griechischen: 
Grammatisch richtige Uebersetzung eines leichteren deutschen Themas ins 
Griechische, 
Exposition aus Tenophon; 
im Französischen: 
Grammatisch richtige Uebersetzung eines leichteren deutschen Themas ins 
Französische, 
Richtige Aussprache und Uebersetzung aus dem Buche und nach dem 
Gehör; 
3) im Deutschen: 
Bearbeitung eines Aufsatzes über ein gegebenes Thema;
	        
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