Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

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II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Bekannimackung, betreffend den Abonnementspreis des Regierungsblattes auf das Kalenderjahr 1869. 
Da der Abonnementspreis des Regierungsblattes auf das Jahr 1869 wieder auf 
1 fl. 30 kr. für das Exemplar (ohne die Sammlung der Straferkenntnisse) festgesetzt 
worden ist, so wird solches hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 12. November 1868. Mittnacht. 
) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten 
und der Finanzen. 
Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen. 
Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung des Gebiets des deutschen Joll= und Handelsvereine. 
In der Bekanntmachung vom 24. August d. J., betreffend die Erweiterung des 
Gebiets des deutschen Zoll= und Handels-Vereins (Reg. Blatt S. 480 ff. und 542), 
sind unter lit. a—d die von den Gebietstheilen des Norddeutschen Bundes verbleibenden 
Zollausschlüsse näher angegeben worden. Nachdem jetzt bei einigen der unter lit. a. 
und lit. d. begriffenen Preußischen und Hamburgischen Gebietstheile die Gründe 
aufgehört haben, durch welche die volle Anwendung des Vertrags vom 8. Juli 1867 
auf dieselben seither ausgeschlossen gewesen ist, hat das Präsidium des deutschen Zoll— 
vereins, auf Grund der Beschlüsse des Bundesraths des Zollvereins und nach Verneh- 
mung von dessen Ausschusse für Zoll= und Steuerwesen, bestimmt, was folgt: 
Die Bestimmungen der Artikel 3 bis 5 und 10 bis 20 des Zollvereinigungs- 
Vertrages vom 8. Juli 1867 treten am 1. November d. J. in den nachfolgend be- 
zcichneten Hamburgischen und Preußischen Gebietstheilen in Wirksamkeit: 
I. Hamburgische Gebietstheile: 
a) im Norden von Hamburg: 
die Vogteien Langenhorn, Großborstel, Fuhlsbüttel, Kleinborstel, Ohlsdorf, 
die Vogtei Alsterdorf mit Ausschluß eines südlich von dem Dorfe gleichen 
Namens belegenen Theils, und der nordöstliche Theil der Vogtei Barmbeck 
bis zur Nordseite des Dorfes gleichen Namens; 
b) im Südosten von Hamburg: 
außer den seit dem 11. Februar d. J. dem Zollverein bereits angeschlossenen
	        
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