Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1868. (45)

W 38. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ansgegeben Stuttgart Mittwoch den 2. Dezember 1868. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend einige Berichtlgungen des Texies 
der Strofprozehordnung. — Verfügung, betreffend die Umlage des Gebäude-Brandschadens für das 
Kalenderjahr 1869. — Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Befugnisse des Nebenzellamis 
I. Klasse zu Heidenheim. — Bekanntmachung, betreffend die Eröffnung des freien Verkehrs mit den dem 
Zollvereinsgebtet neuerdings elnverleibten Preußiscken und Hamburglschen Gebletatbeilen. — Bertchtlaung. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
4) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend einige Berichtigungen des Textes der Strafprozeßordnung. 
Mit höchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 13. d. M. 
wird der in der Nro. 18 des Regierungsblatts von diesem Jahr verkündigte Text der 
Strafprozeßordnung vom 17. April 1868 wie folgt berichtigt. 
1) In Art. 421 Abs. 2 ist unter Ziff. 6 statt „Art. 423 Ziff. 8“ zu setzen: 
„Art. 423 Ziff. II. 8“;
	        
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