Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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Wohnsitzes  oder  ihres  nicht  blos  vorübergehenden  Aufenthalts  directe  Staatssteuer,  Wohnoder
  Bürgersteuer  entrichten,  von  Amtswegen  in  die  Wählerlisten  aufzunehmen  sind.

2)  Ebenso  ist  alsbald  der  in  Art.  7  des  angeführten  Gesetzes  angeordnete  öffentliche
Aufruf  der  Wahlberechtigten  zur  Anmeldung  des  Wahlrechts  in  dem  Bezirksblatt  durch
das  Oberamt  und  außerdem  in  den  einzelnen  Gemeinden  auf  ortsübliche  Weise  durch
den  Ortsvorsteher  zu  erlassen.

3)  Die  Wählerlisten  müssen  längstens  10  Tage  von  dem  Erscheinen  gegenwärtiger
Verfügung  im  Regierungsblatt  an  gerechnet,  somit  längstens  am  31.  Januar  vollendet
seyn,  sodann  während  eines  unmittelbar  anschließenden  Zeitraums  von  6  Tagenf,  somit
bis  6.  Febrnar  auf  dem  Rathhause  zu  allgemeiner  Einsicht  aufgelegt  werden;  längstens
binnen  3  Tagen  von  Erhebung  etwaiger  Vorstellungen  gegen  die  Wählerliste  an  gerechnet,
haben  die  Commissionen  Beschluß  hierüber  zu  fassen;  spätestens  am  21.  Tage  nach  dem  Erscheinen
  des  gegenwärtigen  Wahlausschreibens,  somit  am  11.  Februar  haben  die  Ortsvorsteher
  die  Wählerlisten  sammt  den  Akten  über  beanstandete  Wahlberechtigungen  dem
Oberamt  einzusenden.

4)  Die  Wahl  ist  genau  30  Tage  nach  dem  Erscheinen  gegenwärtiger  Verfügung  im
Regierungsblatt,  also  am  20.  Februar  in  allen  Abstimmungsbezirken  gleichzeitig  vorzunehmen.
  Die  Bekanntmachung  des  Beginns  und  des  Schlusses  der  Wahl  hat  in  jeder
Gemeinde  spätestens  am  17.  Februar  auf  ortsübliche  Weise  zu  erfolgen.

5)  die  Abstimmungsbezirke  und  Abstimmungsorte  sind  folgende:

a)  Niedlingen,  Bechingen,  Daugendorf,  Göffingen,  Heudorf,  Unlingen,  Zell,  Zwiefaltendorf
  mit  dem  Abstimmungsort  Riedlingen.

b)  Buchau,  Dörnau,  Kanzach,  Kappel,  Oppelshausen,  Tiefenbach  mit  dem  Abstimmungsort
  Buchau.

c)  Dietelhofen,  Dietershausen,  Dieterskirch,  Hausen,  Möhringen,  Ober-Wachingen
Reutlingendorf,  Uigendorf,  Unter-Wachingen  mit  dem  Abstimmungsort  Dietelhofen.


4)  Ertingen,  Dürmentingen,  Erisdorf,  Marbach,  Neufra  mit  dem  Abstimmungsort
Ertingen.

gK)  Heiligkreuzthal,  Altheim,  Andelfingen,  Beuren,  Binswangen,  Egelfingen,  Ewerfeld,
  Hundersingen,  Waldhausen,  Wilflingen  mit  dem  Abstimmungsort  Heiligkreuzthal.