Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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2. K. Aufsichtskommission für die Staatskranken-Anstalten. 
Bekanntmachung, betreffend die neue Regelung der Verpfleggelder für die in die Landes-Hebammen- 
Schule zu Stuttgart aufgenommenen Hebammenschülerinnen. 
Nachdem mit Rücksicht auf die Preise der Lebensmittel die ordentlichen Verpfleg- 
gelder für die in die K. Landes-Hebammen-Schule dahier eingetretenen Schülerinnen 
vom 1. Mai d. J. an auf folgende Weise regulirt worden sind, nämlich: 
für eine Hebammen-Schülerin, auf die Dauer eines Lehr-Kurses 
wenn sie auf Kosten einer Gemeinde aufgenommen ist, auf 80 fl. 
wenn dieselbe für eigene Rechnung eintrat, auf 105 fl. 
und bei einer Schülerin vom Auslande auf 160 fl. 
so wird dieses hiemit öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 24. April 1869. 
Fleischhauer. 
Imun —########m## 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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