Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

161 
11. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
6 Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 26. Mai 1869. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Devartements. Verfügung, betreffend die Dekretur der Strafprozeßkosten. — 
Verfügung, betreffend den Termin für die Vornahme der niederen Justizdienstprüfung. — Verfügung, 
betreffend eine Revision der Bestimmungen über die Stiftung von Jahrstagen zu den örtlichen Kirchen- 
pflegen. — Bekanntmachung, betreffend die Einstellung der Erhebung einer Uebergangsabgabe von 
Tabak in den norddeutschen Staaten. 
  
I. Unmittelbare Köntgliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departemente. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
a) Verfügung, betreffend die Dekretur der Strasprozeßkosten. 
Nachdem die Aenderungen in der Gerichtsverfassung und im Strafverfahren die 
Ertheilung neuer Vorschriften in Absicht auf die Zuständigkeit zur Dekretur der Straf- 
prozeßkosten nothwendig gemacht haben, wird im Einverständniß mit dem K. Finanz- 
Ministerium unter theilweiser Abänderung der Ministerialverfügungen vom 27. Februar
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.