Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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Vorschriften für den Gebrauch. 
Das Einnahme-Register umfaßt den Zeitraum des Erntejahres. Bis zu seinem, Ende Juni des auf die 
Ernte folgenden Jahres stattfindenden Abschlusse sind die eingehenden Steuerzahlungen der Reihe nach, 
wie sie erfolgen, unter fortlaufender, von Eins anfangender Nummer anzuschreiben. 
. Die Einnahmen am Schlusse jeden Tages werden summarisch in das Kassentagbuch übernommen, und 
es wird demnächst das Einnahme-Register monatlich abgeschlossen, aber fortlaufend bis zum Quartal- 
schlusse fummirt. Die Summen aller 4 Quartale werden beim Abschluß des Einnahme-Registers wieder- 
holt und aufgerechnet. Die in dieser Weise dargestellte Einnahme des Erntejahres muß mit dem Be- 
trage in den Spalten 11. und 14. der Hauptzusammenstellung der abgeschlossenen Anmelde-Register über- 
einstimmen.
	        
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