Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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VII.  Bestimmungen  über  die  Waaren-Einfuhr,  Ausfuhr  und  Durchfuhr  auf  den  Eisenbahnen.
A.  Allgemeine  Verpflichtungen  der  Eisenbahnverwaltungen
1)  bezüglich  der  für  die  Abfertigung  und  für  die  einstweilige  Niederlegung  der  nicht  sofort
zur  Abfertigung  gelangenden  Men  erforderlichen  Räume  ..
2)gegenübetden3ollbeamten.  »,
B.  Waaren-Eingang.
1)  Zollamtliche  Behandlung  der  Güter,  die  in  Elenbahiwagen  di  die  GOrenze  obershreten.
Ueberschreitung  der  Grenze  .
Abfertigung  beim  Grenzzollamte.  .
Generelle  Deklaration  (Ladungs-  Verzeichniß)
Abfertigung  der  weitergehenden  Wagen
Umladungen  und  Ausladungen.  .
Abfertigung  am  Bestimmungsorte  —  Spezielle  Dellaration,  Meoision  und  weitere
Abfertigung
2)  Zollamtliche  Behandlung  der  Giter,  elche  in  im  gewöhmichen  Landfracht-  oer  Schffs
verkehr  einem  Grenzzollamt  behuss  der  Weiterbeförderung  mittelst  der  Eisenbahn  vorgeführt
  werden.  .  ..·.  ..  .
cWaareaiDiirchgaiig.
D.  Waaren-Ausgang  .
E.  Anwendung  des  gewöhulichen  absertigungs-  Verfahrens  beim  Eisenbahnverlehr  .
PRegulatioüberdieBehaiidlungdeSEifeiibahnTraiisports  .
VIII.  Bestimmungen  über  die  Waaren-Einfuhr  und  Ausfuhr  seewärts.
A.  Waaren-Eingang.
Anmeldung  bei  dem  Ansageposten  .
Verfahren  beim  Grenzzollamte  —  generelle  Dellaration  (Manifen)  .  .
Deklaration  der  Eingänge  zum  issraum  und  der  geheimen  Behältnisse.
Schiffsprovisionsliste  .  .  .
Verbot  des  Verkehrs  mit  dem  Lande  cder  mit  anderen  e  .
Vorläufige  Revision  des  Schiffes  ..
Spezielle  Deklaration,  Revision  und  weitere  uit
Beschädigte  Strandgüter  .  .
Ansage-Verfahren
Umladung  in  Leichterschisse  .
Verpflichtungen  des  Schiffsführers  auf  der  Fahrt,  zum  W**
Abfertigung  am  Bestimmungsorte

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