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VII. Bestimmungen über die Waaren-Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr auf den Eisenbahnen.
A. Allgemeine Verpflichtungen der Eisenbahnverwaltungen
1) bezüglich der für die Abfertigung und für die einstweilige Niederlegung der nicht sofort
zur Abfertigung gelangenden Men erforderlichen Räume ..
2)gegenübetden3ollbeamten. »,
B. Waaren-Eingang.
1) Zollamtliche Behandlung der Güter, die in Elenbahiwagen di die GOrenze obershreten.
Ueberschreitung der Grenze .
Abfertigung beim Grenzzollamte. .
Generelle Deklaration (Ladungs- Verzeichniß)
Abfertigung der weitergehenden Wagen
Umladungen und Ausladungen. .
Abfertigung am Bestimmungsorte — Spezielle Dellaration, Meoision und weitere
Abfertigung
2) Zollamtliche Behandlung der Giter, elche in im gewöhmichen Landfracht- oer Schffs
verkehr einem Grenzzollamt behuss der Weiterbeförderung mittelst der Eisenbahn vorgeführt
werden. . ..·. .. .
cWaareaiDiirchgaiig.
D. Waaren-Ausgang .
E. Anwendung des gewöhulichen absertigungs- Verfahrens beim Eisenbahnverlehr .
PRegulatioüberdieBehaiidlungdeSEifeiibahnTraiisports .
VIII. Bestimmungen über die Waaren-Einfuhr und Ausfuhr seewärts.
A. Waaren-Eingang.
Anmeldung bei dem Ansageposten .
Verfahren beim Grenzzollamte — generelle Dellaration (Manifen) . .
Deklaration der Eingänge zum issraum und der geheimen Behältnisse.
Schiffsprovisionsliste . . .
Verbot des Verkehrs mit dem Lande cder mit anderen e .
Vorläufige Revision des Schiffes ..
Spezielle Deklaration, Revision und weitere uit
Beschädigte Strandgüter . .
Ansage-Verfahren
Umladung in Leichterschisse .
Verpflichtungen des Schiffsführers auf der Fahrt, zum W**
Abfertigung am Bestimmungsorte
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