Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

303 
Bezüglich der am Schlusse des Dienstprobejahrs Seitens der Kreis-Gerichtshöfe 
abzugebenden Aeußerung wird auf §. 3 der K. Verordnung vom 3. Januar 1850 
(Reg. Blatt S. 2) verwiesen. 
Stuttgart den 23. Juli 1869. 
Mittnacht. 
B) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
  
  
Bekanntmachung, betreffend die Lebens-Versicherungs-Gesellschaft „La Suisse“ zu Lausanne. 
O 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 17. d. M. 
der Lebens-Versicherungs-Gesellschaft „La Suisse“ zu Lausanne im Canton Waadt auf 
Grund ihrer von der dortigen Regierung gemhmigten Statuten sowie der vorgelegten 
Tarife und Versicherungs-Bedingungen, in widerruflicher Weise die staatliche Geneh- 
migung, Geschäfte im Fache der Lebens= und Renten-Versicherung mittelst einer stän- 
digen Agentur im Lande zu betreiben, gnädigst ertheilt. Nachdem der Kaufmann Emil 
Meyer in Stuttgart zum Hauptagenten der gedachten Gesellschaft bestellt worden ist, 
so wird dieses unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß der Hauptagent verpflichtet ist, 
in allen zur gerichtlichen Entscheidung geeigneten Streitigkeiten zwischen der Gesellschaft 
und württembergischen Versicherten vor den königlichen Gerichten Recht zu nehmen und 
zu geben. 
Stuttgart den 22. Juli 1869. 
Für den Minister: 
Der Oberregierungsrath 
Bitzer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.