8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
16.
O.
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18.
19.
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Für Amputationen und Exarticulationen je nach der Schwierigkeit der Operation
und der Größe des Glidds. . . . 10 bis 50 fl.
Für die Unterbindung von größeren Arterien bei Verletzungen sowohl, als bei
Aneurysmen, sowie für die Behandlung von Aneurysmen überhaupt 10 bis 35 fl.
Für Durchschneidung von Sehnen und Muskeln zu orthopädischen Zwecken (Schiel-
operationen mit eingeschlossern) .5 bis 15 fl.
Für plastische Operationen im Gesicht und in der Mundhhle, Nasenbildung, com-
plicirte Hasenscharte, Augenliderbildung u. s. w., für die Resektion von Narben
überhaupt, Operation der zusammen gewachsenen Finger oder Zehen, Operation der
Phimosis, der Paraphimosis, des verschlossenen Afters, der verschlossenen Harnröhre,
der Blasenscheidefsistll 5 bis 25 fl.
Für die operative Behandlung varilsser Geschwülste (Hämorrhoidalknoten, varicocele)
je nach ihrer Größe und Zahl . .......5b1620fl
Für eine Untersuchung mit dem Augenspiegel .2 bis 5 fl.
Für Operation an den Augen (Exstirpation des Augopfels bulbus) Staaropera=
tionen, Irisbildung, Ausziehen tief eingedrungener fremder Körper 2c., Operation
der Thränenfistel, der Trichiasis, des Ectropium 29. 5 bis 30 fl.
Für Untersuchung der Ohren mit dem Spiegel, Operationen im Gehörgang, Ka-
thetrisiren der Eustachischen Röhre sammt Einströmung von Dämpfen 1 bis 4 fl.
4Für die Laryngostkopie
a) allen 2 bis 5 fl.
b) für eine mit Hilfe der furn im sehllepfe ausge-
führte Operation 30 fl.
. Für die Laryngotomie,
tracheotomie, oesophagotomie. ..p .. 20 bis 30 fl.
Für die Operation des Empyems (Ersffnung der Brusthöhle) 16 fl.
Für die Behandlung zeines Psoas-Abscesses oder tiefer liegender chronischer Abscesse
und Lymphgeschwülste und zwar für die kunstmäßige Oeffnung derselben und An-
legung des ersten kunstmäßigen Verbandes .2 bis 5 fl.
4. Für die Operation des eingeklemmten Bruchs, die Rodikaloperation eines Bruchs,
laparotomie, Operation des widernatürlichen und Anlegung des künstlichen Afters
15 bis 30 fl.
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