Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

324 
21. Für Operation an der Blase und Harnröhre 
a) instrumentale Untersuchung derselken 1 bis 5 fl. 
b) operative Behandlung der Verengerung der Hormöhre (Harnröhreschnitt) 
2 bis 20 fl. 
e) Lithotripsie für jede Sitzung, Eutsernuns fremder Körper aus der Harnröhre 
und Blase .. ... ....5b1610fl 
d) Blasenschnitt bei beiden Geschlechtern ... ..1.)btsstl 
22. Für die radikale Heilung des Wasserbruchs durch den Schnit, durch Injektion u. s. w. 
10 bis 16 fl. 
23. Für die Exstirpation eines Hodens . .. 18Bfl. 
24. Für die operative Behandlung von Eebärmutter= und Scheidenvorfällen, sowie des 
Dammrissees. . 3 bis 20 fl. 
25. Für die Punktion der Gebarmutter, Erstirpation eines Theils derselben, sowie des 
Eierstokksks .#10 bis 35 fl. 
26. Für die Untersuchung des Mastdarms mit oder ohne Spiegel. . . 1bisg fl. 
27. Für die Operation der Mastdarmfistel, Strictura, Fissura ani, des Mastdarmvorfalls 
— 
8 
8 o 
10 bis 20 fl. 
Für die Operation der Polypen des astdarne, der Gebärmutter, Harnröhre oder 
des Rachen— 10o bis 20 fl. 
Für den Kaiserschnitt 
a) bei einer Lebeden 0)0 fl. 
b) nach dem Todododdidi 10 fl. 
B. Niedere Wundärzte. 
Für Besuche bei innerlichen Kranken, Behufs der Berichtserstattung an den Arzt 
oder im Auftrage oder in Begleitung desselbben .. . . 12 tr. 
. Für die Vornahme einer keichenöffnung unter keitung eines Arztes je nach der 
Umständlichkeit J bis3 fl. 
Für die Assistenz bei einer von einem Arzte selbst vorgenommenen Seltion 
30 kr. bis 1 fl. 30 kr. 
Für einen schriftlichen Krankenbericht an einen Arctt b bis 12 kr. 
. Für die durch die Umstände gebotene beständige Anwesenheit bei einem Kranken
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.