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für die Dauer bis zu 6 Stunden. .. . .. 1fl.
auf 12 Stunden Ll.
für eine Nachtwache . .. 2 fl.
6. Für die vollständige Desinfection eines Krankenlokals 15 kr.
7. Für die Anwendung des Katheter oder Einbringung von Kerzen in die Harnröhre
auf Verordnung eines Arztes 30 kr. bis 1 fl. 30 kr.
Werden diese Verrichtungen wochenlang wiederhelt und sind sie mit keiner sehr
großen Schwierigkeit verbunden, so findet ein Abzug bis auf ½ des Betrags statt.
8. Für das Zurückbringen eines Gebärmutter-Scheide= oder Mastdarmvorfalles, oder
einer Paraphimosis, für das Einlegen eines Mutterkranzes oder Tampons, in leichten
Fällen l bis 2 fl.
9. Für das zuewi Vorfahren zum Zurückbringen eines eingeklemmten Bruches
(Taxris) . .2 fl. 30 kr. bis 5 fl.
10. Für Einspritzungen in den Hals, die Nasenhöhle, die Ohren, die Mutterscheide,
den Mastdarm (Klystire) je nach der Umständlichkeit des Verfahrens 15 bis 30 kr.
11. Für Entfernung von Polypen aus den Gehör= und Nasengängen, sowie von frem-
den Körpern aus dem Schlund, den Ohren, der Nase, der Scheide, der Harnröhre
oder dem Mastdasrr . .2 bis 6 fl.
12. Für die Ausrottung kleiner leicht zu operirender Balggeschwülste, Ueberbeine und
anderer Gewächse. . .. .. . 2 bis 4 fl.
13. Für die Herausnahme eines eingesprengten Metal- eder andern Splitters aus
der Hornhaut im Auge je nach der verschiedenen Schwierigkeit. . . bis 2 fl.
14. Für Lösung des Zungenbandes, die Operation der Hasenscharte, für operative Be-
handlung der Fröschleinsgeschwulst, für die Abtragung der Mandeln und des
Zäpfchens, Ausschneiden eines Steins aus den Speichelgängen, für Skarifikation
in der Mundhöhle, an den Gliedern, den Geschtechtstheil 2c. 30 kr. bis 5 fl.
15. Für das Ausschneiden eines Hühnerauuigs . .. . ....15kr
16. Für die Operation eines eingewachsenen Nagees 1 fl. bis 1 fl. 30 kr.
17. Für Trennung und Heilung zusammengewachsener oder verkrümmter Finger oder
□#e Zehen je für einen 3 fl.
18. Für den Bauchstich, die n des in bie Durchbohrung des Ohr-
läppchens . .....30krbiö4fl.