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vollendet, sodann während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von
6 Tagen, somit bis 15. Oktober auf dem Rathhause zu allgemeiner Einsicht auf-
gelegt werden; längstens binnen 3 Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen
gegen die Wählerliste an gerechnet, haben die Commissionen für Abfassung der
Liste Beschluß hierüber zu fassen; spätestens am 21. Tag nach dem Erscheinen
des gegenwärtigen Wahlausschreibens, somit spätestens am 20. Oktober haben
die Ortsvorsteher die Wählerlisten sammt den Akten über beanstandete Wahlbe-
rechtigungen dem Oberamt einzusenden.
4) Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung
im Regierungsblatt, also am 29. Oktober in allen Abstimmungsbezirken gleich-
zeitig vorzunehmen. Die Bekanntmachung des Tags der Wahl, des Beginns
und des Schlusses der Wahlhandlung hat in jeder Gemeinde spätestens am
26. Oktober auf ortsübliche Weise zu erfolgen.
5) Die Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind folgende:
a) Oehringen, Baumerlenbach, Büttelbronn, Langenbeutigen, Mögliugen, Ohrn-
berg, Schwöllbronn, Westernbach mit dem Abstimmungsort Oehringen.
b) Pfedelbach, Adolzfurth, Oberohrn, Verrenberg. Windischenbach mit dem Ab-
stimmungsort Pfedelbach. «
c) Neuenstein, Cappel, Eckardtsweiler, Eschelbach, Kleinhirschbach, Ober-Eppach,
Ober-Söllbach mit dem Abstimmungsort Neuenstein.
d) Sindringen, Ernsbach, Zweiflingen mit dem Abstimmungsort Sindringen.
e) Forchtenberg, Kirchensall, Neureuth, Orendelsall, Wohlmulhshausen mit dem
Abstimmungsort Forchtenberg.
1) Untersteinbach, Geißelhardt, Harsberg, Michelbach mit dem Abstimmungs-
ort Untersteinbach.
6) Kupferzell, Eschenthal, Feßbach, Gaisbach, Goggenbach, Westernach, mit
dem Abstimmungsort Kupferzell.
QWaldenburg, Gnadenthal, Kesselfeld, Mangoldsfall, Obersteinbach mit dem
Abstimmungsort Waldenburg.