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Bezeichnung Tare
der Bestimmung der Depeschen. Bemerkungen.
Staaten. Frank.Cent.
Baden Für die durch die deutsch-österreichischen Gemeinsame Tare mit den üdrigen
Vereinsstaaten beförderten Depeschen 3 m- usterreichischen Vereins=
*Die Tare von 1 Frank für Frank-
1 reich, Itallen und die Schweiz
- ist gemeinschaftlich mit den an-
Für alle anderen !1„DPDPbderer deutsch-österreschischen Ver-
eins-Staaten, wenn die Deveschen
die baierischen eder württember=
gischen Linien berühren.
Baiern Für die durch die deutsch österreichischen it den übrige
Vereinsstaaten beförderten Depeschen 3 Eazkernan.n urn,
taaten.
Die Tare von 1 Frank für Frank-
reich, Italien 42 kh Sche
· ist gemeinschaftlich mit den übri-
Für alle anderen. 1 410 rrscbeschh den Ver-
eins-Staaten, wenn die Depeschen
die barischen eder württembergl=
D. schen Linlen berühren.
Belgien Für alle Depesbbbbhen 1! .-
Taxen der Submarine Telegraph I
Company: !
Von den Küsten Belgiens nach London .
Von den Küsten Belgiens nach den übrigen
Telegraphen = Stationen Großbritanniens
und Irladdgdg 4
Tänemark Für die mit Großbritannien und Irland
gewechselten Depeschen ... 150
Für alle anderen . l..
Spanien Fuͤr alle Depeschen. 2 50
Kirchenstaat Für alle Depesczbhben l..
Frankreich Für die mit den päpstlichen Staaten, mit
Portugal, den Niederlanden und mit
Württemberg gewechselten Depeschen 2
Für alle anderen 3
Für die mit Algerien und Tunis gewechsel-
ten Depeschen (die allfällige französische
Transittaxe inbegriffern 5
Taren der Submarine Telegraph
Companz:
Von den Küsten dee Canal la Mauche
nach London.. -)Jv.5) 3
Von den Küsten des Canal la Manche
nach den übrigen Telegraphen-Stationen
Großbritanniens und Irlandes 1