Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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Bezeichnung Tare 
der Bestimmung der Depeschen. Bemerkungen. 
Staaten. Frank.Cent. 
Baden Für die durch die deutsch-österreichischen Gemeinsame Tare mit den üdrigen 
Vereinsstaaten beförderten Depeschen 3 m- usterreichischen Vereins= 
*Die Tare von 1 Frank für Frank- 
1 reich, Itallen und die Schweiz 
- ist gemeinschaftlich mit den an- 
Für alle anderen !1„DPDPbderer deutsch-österreschischen Ver- 
eins-Staaten, wenn die Deveschen 
die baierischen eder württember= 
gischen Linien berühren. 
Baiern Für die durch die deutsch österreichischen it den übrige 
Vereinsstaaten beförderten Depeschen 3 Eazkernan.n urn, 
taaten. 
Die Tare von 1 Frank für Frank- 
reich, Italien 42 kh Sche 
· ist gemeinschaftlich mit den übri- 
Für alle anderen. 1 410 rrscbeschh den Ver- 
eins-Staaten, wenn die Depeschen 
die barischen eder württembergl= 
D. schen Linlen berühren. 
Belgien Für alle Depesbbbbhen 1! .- 
Taxen der Submarine Telegraph I 
Company: ! 
Von den Küsten Belgiens nach London . 
Von den Küsten Belgiens nach den übrigen 
Telegraphen = Stationen Großbritanniens 
und Irladdgdg 4 
Tänemark Für die mit Großbritannien und Irland 
gewechselten Depeschen ... 150 
Für alle anderen . l.. 
Spanien Fuͤr alle Depeschen. 2 50 
Kirchenstaat Für alle Depesczbhben l.. 
Frankreich Für die mit den päpstlichen Staaten, mit 
Portugal, den Niederlanden und mit 
Württemberg gewechselten Depeschen 2 
Für alle anderen 3 
Für die mit Algerien und Tunis gewechsel- 
ten Depeschen (die allfällige französische 
Transittaxe inbegriffern 5 
Taren der Submarine Telegraph 
Companz: 
Von den Küsten dee Canal la Mauche 
nach London.. -)Jv.5) 3 
Von den Küsten des Canal la Manche 
nach den übrigen Telegraphen-Stationen 
Großbritanniens und Irlandes 1 
  
 
	        
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