Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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B. 
Transittaxen. 
(Unter Transitfaxe versteht man diejenige Taxe, welche einem jeden Staate für die durch sein Gebiet 
beförderten Depeschen zukommt.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bezeichnung Tare. 
der Bestimmung der Depeschen. Bemerkungen. 
Staaten. Franks.Cent. 
Norddentscher Für die durch die Staaten des deutsch-öster- Gemeinsame Tare mit den übrigen 
Bund reichischen Vereines beförderten Depeschen 3 Nussch-östrreichischen Verelns= 
Fur alle übrigen Depeschen in allen Rich- 
tungen. 2 50 
Oesterreich Für die zwischen den ssterreichisch- russischen 
und Ungarn Gränzen einerseits, und den französisch- 
italienischen oder französisch- schweizerischen 
Gränzen andererseits Fewechselten De- Vem nsan mit Itallen eder 
peschen 2 50 mit der Schweiz 
Gemeinsame Tare: 
1. mit den deutsch-österreichi- 
schen Vereins-Staaten für jede 
Depesche, welche dlese Staaten 
ür alle übrigen D 3 kwan; lien oder der Schwel 
mi alien oder der e 
Fir alle rigen Depeschen für jede Depesche, welche wucck 
diese Staaten und über die 
französisch = ltallenischen oder 
französisch= sibwelerchen. Grän- 
zen transitir 
Baden Für die durch die Staaten des deutsch-öster- t oree Guutsch- 
reichischen Vereines beförderten Depeschen 3 bel jenen Depeschen, welche diese 
Staaten durchlaufen. 
Für alle anderen 1 
Bayern Für die durch die Staaten des deutsch- öster= 
reichischen Vereines beförderten Depeschen 3 Wie oben. 
Für alle anderen 1 
Belgien Fuͤr die uͤber Frankreich wischen den Nieder- 
landen einerseits, und Italien, Malta, 
Corfu und der Schweiz andererseits 664 
wechselten Depeschen 50 
Für die von Osten nach Westen und unge- 
kehrt, durch Norddeutschland und die unter- 
seeischen Linien der belgischen Küste be- 
förderten Depeschen 1 50 
Fuͤr Depeschen, welche mehrere. Staaten ves 
deutsch-österreichischen Vereines durchlau- 
sen, und für alle Transit- Depeschen außer 
den oben erwähnten 1
	        
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