Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1869. (46)

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Bezeichnung 
  
  
  
  
  
  
  
Taxe. 
der Bestimmung der Depeschen. t Bemerkungen. 
Staaten. Franks.Cent. 
Norwegen Für alle zwischen Schweden und Danemart 
gewechselte Depeschen .. 1 . 
Für alle anderen Depeschen 1 50 
Niederlande Für Depeschen zwischen Belgien und wischen 
Großbritannien und Irland 1 
Gemeinsame Tare mit den übrigen 
Für alle anderen Depeschen 3 Autsc- lerre ichischen Verelns- 
Perfien Für alle Depeschen 13 50 
Portugal Kein Traustl. 
Vereinigte" Für alle Depeschen 1 
ärseuch mer 
ußland Für Depeschen zwischen Europa winersei, 
Persien und Indien andererseits 16 
Für die anderen, das europäische Rußland 
transitirenden Depeschen 5 
Schweden Fiur Depeschen, welche gewechselt werden: 
1. Zwischen Dänemark einerseits, Norwegen 
oder dem Norddeutschen Bunde andererseits 1 
2. ilchen! dem Norddeutschen Bunde und 
1 
3. ver russischen Geäne und den 
anderen Grängen 2 
Schweiz Für alle Depeschen. 1 
Serbien Für alle Depeschen. 1 
Türkei Für die von Griechenland, den Vereinigten 
Fürstenthümern und von Serbien kom- 
menden oder dahin bestimmten Depeschen 3 
Fuͤr die von Indien und Persien kommen- 
den oder dahin bestimmten Depeschen: 
a) im Transit über die Vereinigten 
Fürstenthümer oder Serbien 16 50 
b) über die anderen Gränzen. 1750 
» · , Gemeinfame Taxe mit den übrigen 
Wüurttemberg Für alle Depeschen in allen Richtungen 3 beutsch-österreichlschen Vereins- 
und Hohen- Staaten. 
zollern 8
	        
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