Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Der Civilkammer des Königlichen Kreisgerichtshofs Ulm. 
Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des von dem Freiherrn Max Theodor von Süßkind 
zu Schwendi errichteten Familienstatuts. 
Der Freiherr Max Theodor von Süßkind zu Schwendi, K. Württembergischer 
Kammerherr, hat am 30. April 1869 ein Familienstatut errichtet, zu Folge dessen seine 
sämmtlichen Besitzungen ein nach den Grundsätzen der Lineal-Erbfolge und nach dem 
Rechte der Erstgeburt zunächst unter seinen männlichen Nachkommen sich vererbendes 
Fideicommiß bilden sollen. 
Nachdem diesem Statut heute die richterliche Bestätigung ertheilt worden ist, so 
wird dies andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
So beschlossen in der Civilkammer des Königlichen Kreisgerichtshofs Ulm, den 
12. Februar 1870. 
Für den Vorstand: 
Bechstein. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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