Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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:8) Königliche Verordnung, 
betreffend die Veröffentlichung des am 12. Dezember 1868 über die Herstellung einer weiteren 
Eisenbahnverbindung zwischen Württemberg und Bayern abgeschlossenen Staatsvertrags. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der über die Herstellung einer weiteren Eisenbahnverbindung mit Bayern 
unterm 12. Dezember 1868 abgeschlossene und beiderseits ratificirte Staatsvertrag die 
verfassungsmäßige Zustimmung Unserer getreuen Stände erlangt hat, so verordnen 
Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths, daß derselbe hiemit öffentlich bekannt 
gemacht werde. 
Gegeben zu Stuttgart, den 18. April 1870. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Varnbüler.
	        
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