Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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Nro. Benennung der Gegenstände. 
19.Kupfer und andere nicht besonders genannte unedle Metalle und Legirungen aus 
20. 
21. 
  
unedlen Metallen, sowie Waaren daraus: 
a) In rohem Zustande oder als alter Bruch; auch Kupfer und andere Scheidemünzen, insofern 
sie in einzelnen Vereinsstaaten eingeführt werden dirsfen ... 
b) Geschmiedet oder gewalzt in Stangen oder Blechen, auch Draht 
JP) In Blechen und Draht, plattirt ......·..·... .. 
ck)Waaken,undzwat: 
1) Kupferschmiede- und Gelbgießer-Waaren, als: Blasen, Buͤgeleisen, Eimer, Gewichte, 
Gewinde, Haken, Hähne, Kellen, Lampen, Leuchter, Lichtputzen, Mörser, Riegel, Röh- 
ren, Schlösser, Schraubenbolzen und -Muttern, Schüsseln, Thür-, Fenster-, Truhen- 
und Wagenbeschläge, Waageschalen und ähnliche grobe Waaren, auch in Verbindung 
– mit Holz oder Eien, ohne Politur und Lack; dann Drahtgewebbe 
2) Andere, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter 
Nr. 20 salen... 
Kurze Waaren, Guincaillerien 2c.: 
à) Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen, echten Perlen, Korallen oder Edelsteinen 
efertigt; Taschenuhren; echtes Blattgold und Blattsilber .......·.. 
b) Waaren, ganz oder theilweise aus Schildpatt, aus unedlen, echt vergoldeten oder versilberten, 
oder mit Gold oder Silber belegten Metallen gefertigt; Stutz= und Wanduhren, letztere 
mit Ausnahme der hölzernen Hängeuhren; unechtes Blattgold und Blattsilber; seine Ga- 
lanterte= und Quincaillerle-Waaren (Herren und Frauenschmuck, Toiletten= und sogenannte 
Nippestischsachen u. s. w.) ganz oder theilweise aus Aluminium; ferner dergleichen Waaren 
aus anderen unedlen Metallen, jevoch fein gearbeitet und entweder mehr und weniger ver- 
oldet oder versilbert oder auch vernirt, oder in Verbindung mit Alabaster, Elfenbein, Email, 
Halberelseeinen und nachgeahmten Edelsteinen, Lava, Perlmutter oder auch mit Schnitzar- 
beiten, Pasten, Kameen, Ornamenten in Metallguß und dergleichen; Brillen und Opern- 
gucker; Fächer; feine bossirte Wachswaaren; Perrückenmacherarbeit; Regen= und Sonnen- 
schirme; Wachsperlen; ingleichen Waaren aus Gespinnsten von Baumwolle, Leinen, Seide, 
Wolle oder anderen Thierhaaren, welche mit animalischen oder vegetabilischen Schnitzstoffen, 
Unedlen Metallen, Glas, Kautschuck, Guttapercha, Leder, Ledertuch (leather cloth), Papier, 
Pappe, Stroh oder Thonwaaren verbunden und nicht besonders tarifirt sind, z. B. Knöpfe 
auf Holzformen und dre. 
Leder und Lederwaaren: 
a) Leder aller Art, mit Ausnahme des nachstehend unter b. genannten; Juchtenleder, auch 
gefärbtes; Pergament; Stiefelschaͤfte.. ...... 
b) Brüsseler und Dänisches Handschuhleder; auch Korduan, Marokin, Sasfian und alles ge- 
färbte und lackirte Leder, mit Ausnahme von Juchtenledenr 
Anmerk. zu b. Halbgare, sowie bereits gegerbte, noch nicht gefärbte oder weiter zugerichtete Ziegen- 
und Schaaffeelll.
	        
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