Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

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Nro. 
23. 
24. 
  
  
Benennung der Gegenstände. 
Lichte: 
½à) Talz= und Stearinlichte 
b) andere 
Literarische und Kunst-Gegenstände: 
a) Papier, beschriebenes (Akten und Manufkripte); Bücher in allen Sprachen, Kupferftiche, 
Siiche anderer Art, sowie Holzschnitte; Lithographien und Photographien; geographische 
und Seefarten; Musikalien . 
b) Gestochene Metallplatten, geschnittene Hotzstöcke, sowie lithographische Seeine mit Zeichnungen, 
Stichen oder Schrift, alle diese Gegenstände zum Gebrauch für den Druck auf Papier 
c) Gemälde und Zeichnungen; Statuen von Marmor und anderen Steinarten Statuen von 
Metall, mindestens in natürlicher Größe; Medaillen . 
Material= und Spezerei-, auch Konditorwaaren und andere Konsumtibilien: 
a) Bier aller Art, auch Meth. 
b) Branntwein aller Art, auch n Arrack, Run, — und versebte Dianniwein 
in Faͤssern und Flaschen .. 
c)HefealletArtmitAuönahmedekWeinhefe. 
J)EsstgalleI-Aktanässem. . .... 
e) Wein und Most, auch Cider in Fässern urd laschen; Essig in Flaschen aeber * 
künstlich bereitete Getränke, nicht unter anderen Nummern des Tarifs begrissen 
Anmerkl. zu c. Wein aus rsir welche den golloerein nicht gleich dem meisidegünfttgten bunz: 
behandeln . . 
s) Butter 
Anmerk. zu f. 1) Frische ungesalzene Butter auf der Linle von Lindau bis Hemmenbofen eingehend 
2) Einzelne Stücke in Mengen von nicht mehr als drei Pfund, vorbehaltlich ver im 
Falle eines Mbrauchs W. anzuordnenden Ausdebuns oder Beschräntung dieser 
Begünstigung 
8) 1) Fleisch, zubereitetes; Schinken, Speck, Würste; öleischerrrakt, Tahclberilon ; Fische 
nicht anderweit genannt . 
2) Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches; deegleichen großes Wilibo
	        
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