Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1870. (47)

78 
a) die im Ladungsverzeichniß beziehungsweise Begleitzettel vorgeschriebene Frist zur 
Gestellung der Wagen ꝛc. bei dem Erledigungsamte nicht eingehalten worden 
ist, oder 
b) die Abgabe des Begleitzettels und die Vorführung der Wagen 2c. bei einem anderen 
als dem ursprünglich oder nachträglich bezeichneten Amte stattgefunden hat, oder 
IP) der angelegte amtliche Verschluß verletzt ist, oder 
4) die Zahl und Art der Kolli nicht mit den Angaben in den Ladungsverzeichnissen 
übereinstimmt, 
so ist der Bevollmächtigte der Eisenbahnverwaltung und nach Umständen der Waaren- 
empfänger über die Veranlassung der bemerkten Abweichungen — in der Regel pro- 
tokollarisch — zu vernehmen und der Sachverhalt nöthigenfalls im Benehmen mit dem 
Begleitzettel-Ausfertigungsamt und den auf dem Transport berührten Aemtern zu unter- 
suchen. 
Erhebliche Verzögerungen, die in der Erledigung des Begleitzettels hierdurch ver- 
anlaßt werden, sind dem Ausfertigungsamte anzuzeigen. 
34 
2) Behandlung der auf Versehen oder Zufall beruhenden Abweichungen. 
Ergibt in den vorstehend unter a bis c bezeichneten Fällen die Untersuchung, daß 
die vorgefundene Abweichung durch einen Zufall herbeigeführt oder sonst genügend ent- 
schuldigt ist, und liegt nach der Ueberzeugung des Erledigungsamtes, beziehungsweise 
des demselben vorgesetzten Hauptamtes, kein Grund zu dem Verdacht eines verübten 
oder versuchten Unterschleifs vor, so kann die Erledigung des Begleitzettels beziehungs- 
weise Ladungsverzeichnisses ohne weitere Beanstandung erfolgen. 
Ebenso kann in dem im §. 33 unter d angegebenen Falle nach der Bestimmung 
des Amtsvorstandes, beziehungsweise der dem Erledigungsamte vorgesetzten Direktiv= 
behörde innerhalb der ihnen beigelegten Befugnisse von einer Strafe abgesehen und der 
Begleitzettel, beziehungsweise das Ladungsverzeichniß erledigt werden, wenn es sich um 
augenscheinlich auf Versehen oder Zufall beruhende Abweichungen handelt. 
§. 35. 
3) Behandlung der Anstände, welche durch das Begleitzettel-Ausf gsamt veranlaßt sind. 
Bei unerheblichen Abweichungen, welche durch Bersehen des Ausfertigungsamtes 
bei der Begleitzettel-Ausfertigung veranlaßt sind, kann, wenn dasselbe das Versehen 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.