Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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W 34. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 22. Dezember 1871. 
Inhalt. 
igliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Abänderung einzelner Bestimmungen der Witthschafts- 
abgabengesetze. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, in Betreff der Anwendung der deutschen Gewerbe- 
Ordnung vom 21. Juni 1869 in Württemberg. — Verfügung, betreffend die Errichtung und den 
Betrieb von Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. — Verfügung, betreffend die 
Anlegung und Veränderung von Wasserwerken ohne Stauanlagen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gesetz, 
betreffend die Abänderung einzelner Bestimmungen der Wirthschaftsabgabengesetze. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Anläßlich der mit dem 1. Januar 1872 in Kraft tretenden deutschen Maß= und 
Gewichtsordnung vom 17. August 1868 hat sich das Bedürfniß ergeben, die nachver- 
zeichneten Gesetze in einzelnen Bestimmungen abzuändern und zu ergänzen, nämlich 
das Gesetz über die Wirthschaftsabgaben vom 9. Juli 1827 (Reg. Blatt S. 269), 
das Gesetz, betreffend die Berechtigung zum Bierbrauen und Branntweinbrennen 
und zum Betriebe von Wirthschaftsgewerben, vom 3. November 1855 (Reg. Blatt 
S. 269)
	        
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