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N 40.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Sanstag den 30. Dezember 1871.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Ge-
bäude= und Gewerbe-Steuer auf die ersten 8 Monate des Etatsjahres 1871—72.
I. Unmittelbare Köntagliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des Finanz-Departements.
Des Steuer-Collegiums.
Verfügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer auf die ersten
8 Monate des Etatejahres 1871—72.
Unter Hinweisung auf das Gesetz vom 23. d. M. (Reg. Blatt S. 373), betreffend
die Forterhebung der Steuern bis zum letzten Februar 1872, werden die K. Oberämter
leauftragt, unverweilt die Umlage der Steuern aus Grund-Eigenthum, Gefallen, Ge-
bäuden und Gewerben auf weitere 2 Monate einzuleiten und für den pünktlichen Ein-
zug, sowie für die rechtzeitige Ablieferung der — in der angehäntzten Repartition nun-