Register
über
das NUegierunge-Mlatt für das Königreich Württemberg
vom Jahr 1871.
J.
Chronologisches Verzeichniß der im Jahrgang 1871 des Regierungs-Blattes
30.
at.
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12.
13.
16.
enthaltenen Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen.
Dezember 1870.
K. Verordnung, betteffend die Veroͤffentlichung der zwischen Wuͤrttemberg, dem Norddeutschen
Bunde, Baden und Hessen in Betreff der Oründung eines Deutschen Bundes abgeschlossenen Ver-
träge. 1. Anlage: die Gesetze des Norddeutshen Bundes, welche in Folge der Gruͤndung des
Deutschen Bundes mit dem 1. Januar 1871 in Württemberg Geltung erlangen. Dieser Anlage
ist ein Register über die einzelnen Gesetze beigefügt.
Ministerien der ausw. Angelegenheiten, Abtheilung für Verkehrsan=
stalten, und der Finanzen. Verfügung, betreffend die Wechselstempelsteuer des Deutschen
Bundes. 48e.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Geschäftsbetrieb der Franksurter
Transport= und Glasversicherungs-Aktiengesellschaft zu Frankfurt a. M. 487e.
Januar 1871.
Ministerien des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die Schonzeit
der Aeschen und Rothsische. 484.
Justizministerium. Verfügung, betreffend die an die Bezirksbehörden zu erstattenden An-
zeigen von vorzunehmenden Inventuren und Theilungen. 48e.
Geseß, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel für den Eisenbahnbau. 48.
Gesetze, ) betreffend die Bestreitung des Aufwands für außerordentliche Militärbedürsnisse.
485. b) betreffend die Einlösung der Ablösungs-Obligationen fünfter Serie. 48. c) betreffend
die Forterhebung der Steuern. 48c.
20./21. Finanzministerium. Verfügung des Steuercollegiums, betreffend die Umlage der Grund-,
Gesäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer auf die letzten fünf Monate des Etatsjahrs 1870/71. 91.