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. Ministerien des Innern, des Kirchen-- und Schulwesens und der Fi-
nanzen. Verfügung, betreffend die statistischen Erhebungen uͤber die Bewegung der Bevoͤlkerung. 83.
K. Verordnung, betreffend die technische Beaussichtigung des Eichungs-(Pfecht.) Wesens. 69.
Justizministerium. Verfügung, betreffend die Vollziehung des Gesetzes über die privat-
rechtliche Stellung der Erwerbs= und Wirthschafiegenossenschaften. 70.
4. Ministerium des Innern. Instruktion, betreffend die Inventarisirung und Stempelung
der nach der bisherigen Gesetzgebung rechtmäßig angefertigten Vorrichtungen und Exemplare von
Schriftwerken. 79.
Februar.
. K. Verordnung, betreffend die Veröffentlichung der zwischen Württemberg, dem Norddeutschen
Bunde, Bayern, Baden und Hessen über die gegenseitige Zustimmung zu den Verträgen wegen
Gi#undung eines Deutschen Bundes abgeschlossenen Uebereinkunft. 48M.
. Ministerlen der Justiz und des Innern. Verfügung, betreffend die Vollziehung des
Gesetzes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs= und Wirthschafts-Genossenschaften. 97.
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Weikersheimer Pfarrwittwen-
Gesellschast. 98.
Ministerium der ausw. Angelegenheiten. Abth. für Verkehrs--Anstalten.
Verfügung, betreffend die Extrapost= und Estasettentaxe. 103.
Minssterium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Bildung der Wahlkreise und
die Ernennung der Wahl-Commissäre für die bevorstehenden Reichstagswahlen. 98.
März.
F#inanzministerium. Verfügung, betreffend die Aufhebung der Ausfuhrverbote. 104.
Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung,
betreffend die Anwendung des BundeSgesetzes vom 4. Mai 1868 über die Aushebung der polizel-
lichen Beschränkungen der Eheschließung. 104.
Ministerien des Innern. Verfügung, betreffend die Veröffentlichung der in Ausführung
der Art. 10 und 18 der Maß= und Gewichts-Ordnung des Norddeutschen Bundes vom
17. August 1868 erlassenen Bestimmungen. 107.
April.
. Ministerien der Justiz, der ausw. Angelegenheiten und des Innern. Ver-
sügung, betreffend die Bekanntmachung einer Uebereinkunft mit der Schweiz wegen des Durch-
transporics der zwischen Württemberg und Italien nach dem Auslieferungsvertrag vom 3. Oktober
1869 gegenseitig auszuliesernden Individuen durch Schweizer Gebiet. 109.
. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betressend die
Aushebung des Verbots der Auswanderung und des Reisens im Ausland für Personen im milie
tärpflichilgen Alter. 113,