Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

14. 
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29. 
sn- 
12. 
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16. 
435 
Oktober. 
. Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, be- 
treffend die Sicherstellung einer geordneten Instandhaltung der Familienregister. 240. 
November. 
Finanzministerlum. Bekanntmackung, betreffend die Besteuerung des Tabaks. 272. 
Ministertum des Innern. a) Bekanntmachung, betreffend die Anwendung von Maßen, 
Waagen und Gewichten in den Apotheken. 270. b) Bekanntmachung, betreffend die Eichungs- 
ämter. 276. 
K. Verordnung, betressend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. 269. 
Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend den Abonnementspreis für das Regierungs- 
blatt, das Reichsgesetzblatt und die Sammlung der Straferkenntnisse auf das Jahr 1872. 275. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Bekanntmachung der Deutschen 
Reichsgesetze über die Gewerbeordnung und die Rinderpest. 287. 
K. Verordnung, betreffend die Einführung der Reichsgesetze über die Beschlagnahme des Ar- 
beits= oder Dienstlohns vom 21. Juni 1869, über die Ausgabe von Banknoten vom 27. März 
1870, und über die Ausgabe von Paplergeld vom 16. Juni 1870. 289. 
Ministerten der Instiz und des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Gründung 
der württembergischen Notenbank in Stuttgart. 296. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Umlage des Gebäudebrandschadens 
für das Jahr 1872. 301. 
Dezember. 
4M. M.lninisterium des Innern. a) Verfügung, betreffend die Polizeistunde. 302. b) Ver- 
fügung, betreffend die Prüfung der Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker. 303. 
k4l Finanzministertum. Verfügung, betreffend die Competenzerweiterung des Zollamts Tutt- 
lingen. 299. 
4. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeord- 
netenwahl für den Oberamtsbezirk Geislingen. 297. 
.Ebendasselbe. Bekanntmachung, betreffend die Anwendung des Grammgewichts bei den 
Verordnungen der Aerzte, Wundärzte und Thierärzte. 332. 
Geseh, betreffend die Abänderung einzelner Bestimmungen der Wirthschaftsabgabengesetze. 333. 
Ministerium des Innern. a) Verfügung in Betreff der Anwendung der deutschen Ge- 
werbeordnung vom 21. Juni 18609 in Württemberg. 338. d) Verfügung, betreffend die Errich- 
tung und den Betrieb von Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen. 350. c) Ver- 
fügung, betreffend die Anlegung und Veränderung von Wasserwerken ohne Stauanlage. 372. 
Finanzministerium. a) Verfügung, betreffend die Controlegebühr der Müller für das auf 
öffentlichen Mühlen zur Schrotung kommende Malz. 375. b) Bekanntmachung, betreffend die 
Ausgabe von weiterem Staatspapiergeld. 375.
	        
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