4) Aufnahme eines Notariatsakts, Abhörung von Zeugen, Voruahme von Sichelungen
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oder öffentlichen Verkäufen, Aufmachung eines IJnventats 4 3 Rchlr.
Dauert die betreffende Verhandlung länger als eine Stunde, für jede weliere, wenn
auch nur angefangene Stunde .1
5) Veimittelung eines Vergleichs, Abgabe cus St erospruchs, provisorische Eutscheibung
von Streiligkeiten zwischen Schiffer und Mannschat . 4
Zu 4. und 5. Für die Ausfertigung des Akts, der Darhandlung ic. win, wenn
dleselbe nicht mehr als eine Folioseite beträgt, Nichts berechnet; für jede folgende, wenn
auch nur angefangene Seite ist an Schreibgebühr zu bezahlen 1¼06
6) Ausstellung eines Passee .........1
7) Visa elnes Passe ... 1
Zu 1. 6. und 7. gebührenfte. fir Unvermogende.
8) Ausstellung eines interlmistischen Schiffsceitisikats 48
9) Erredition eines Schisese 3
jedoch nie mehr als ½% Rithlr. für sae Scefelan von 000 Zollpfund, oder 9
Rihlr. für die Kommerzlast; bei Schiffen von 50 Lasten und darunter nie mehr als
½/80 Rthlr. für jede Schiffslast von 4000 Zollpfund, oder ½0 Rthlr. für die Komertlastz
Hierunter sind die sämmtlichen regelmäßig vorkommenden Amtsgeschäfte begriffen,
als Entgegennahme und Bescheinigung der Meldung und Abmeldung, Bescheinigung der
Schiffspapiere, Ertheilung von Auskunft u. s. w.
Wenn ras Schiff in den Hafen nur mit Ballast einkommt und mit Ballast
wleder von dort ausgeht, oder zwar beladen und zum Zweck der Löschung einläuft,
jedoch wegen andeimweitig erhaltener Bestimmung ohne vorgenommene Löschung wleder
absegelt, oder wegen Sturm oder Haverei 2c. in den Hafen als Nothhafen einläuft,
so wird die Hälfte der vorstehenden Gebühr entrichtet. Wenm das Schiff den Hafen
nur Behufs Empfangnahme von Ordres anläuft, so hat cs die Gebühr nicht zu ent-
vichten.
10) Ausfertigung einer neuen Musterrolle.. e 48
11) Abänderung der Musterrolle zusammen .2
Zu 10. und 11. Für die Aufnahme des berungeten nden DHeueweltrags wird ei reine
besondere Gebühr erhoben.
12) Mitwirkung bei Verfolgung eines deserilrten Schiffnansss 48
13) Aufnahme einer Verklarunge . 4
Bexuglich der Auofertigung gur das zu #4. und .. wSesagte,