Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Verhandelt Berlin, den 8. Dezember 1870. 
Nachdem zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen, im Namen des 
Norddeutschen Bundes, Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden und 
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein eine Verfassung 
des Deutschen Bundes vereinbart worden und Seine Majestät der König von Württem- 
berg dieser Verfassung beigetreten ist, und nachdem Seine Majestät der König von 
Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes, und Seine Majestät der König von 
Bayern einen Vertrag über den Abschluß eines Verfassungs-Bündnisses geschlossen 
haben, sind die unteczeichneten Bevollmächtigten, nämlich: 
für den Norddeutschen Bund: 
der Königlich Sächsische Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen 
Angelegenheiten Richard Freiherr von Friesen, und 
der Präsident des Bundeskanzler-Amts, Königlich Preußischer Staatsminister 
Martin Friedrich Rudolph Delbrück; 
für Bayern: 
der Königlich Bayerische Staatsminister der Justiz Johann von Lutz; 
für Württemberg: 
der Königlich Württembergische Justizminister Hermann von Mittnacht; 
für Baden: 
der Großherzoglich Badische Präsident des Ministeriums des Großherzoglichen 
Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Rudolph von Freydorf und 
der Großherzoglich Badische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte 
Minister Hans Freiherr von Türckheim; 
für Hessen: 
der Großherzoglich Hessische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte 
Minister Geheimer Legationsrath Karl Hofmann, 
in Berlin zusammengetreten, um die Zustimmung Württembergs, Badens und Hessens 
zu dem, im Eingange erwähnten Vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und 
Bayern und, soweit dies noch erforderlich ist, die Zustimmung Bayerns zu der, zwi-
	        
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