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Verhandelt Berlin, den 8. Dezember 1870.
Nachdem zwischen Seiner Majestät dem Könige von Preußen, im Namen des
Norddeutschen Bundes, Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden und
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen und bei Rhein eine Verfassung
des Deutschen Bundes vereinbart worden und Seine Majestät der König von Württem-
berg dieser Verfassung beigetreten ist, und nachdem Seine Majestät der König von
Preußen, im Namen des Norddeutschen Bundes, und Seine Majestät der König von
Bayern einen Vertrag über den Abschluß eines Verfassungs-Bündnisses geschlossen
haben, sind die unteczeichneten Bevollmächtigten, nämlich:
für den Norddeutschen Bund:
der Königlich Sächsische Staatsminister der Finanzen und der auswärtigen
Angelegenheiten Richard Freiherr von Friesen, und
der Präsident des Bundeskanzler-Amts, Königlich Preußischer Staatsminister
Martin Friedrich Rudolph Delbrück;
für Bayern:
der Königlich Bayerische Staatsminister der Justiz Johann von Lutz;
für Württemberg:
der Königlich Württembergische Justizminister Hermann von Mittnacht;
für Baden:
der Großherzoglich Badische Präsident des Ministeriums des Großherzoglichen
Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten Rudolph von Freydorf und
der Großherzoglich Badische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte
Minister Hans Freiherr von Türckheim;
für Hessen:
der Großherzoglich Hessische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte
Minister Geheimer Legationsrath Karl Hofmann,
in Berlin zusammengetreten, um die Zustimmung Württembergs, Badens und Hessens
zu dem, im Eingange erwähnten Vertrage zwischen dem Norddeutschen Bunde und
Bayern und, soweit dies noch erforderlich ist, die Zustimmung Bayerns zu der, zwi-