Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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schen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen vereinbarten Verfassung und dem, 
über den Beitritt zu dieser Verfassung mit Württemberg abgeschlossenen Vertrage fest- 
zustellen. 
Die unterzeichneten Bevollmächtigten haben, nach gegenseitiger Vorlegung und An- 
erkennung ihrer Vollmachten, constatirt, daß Württemberg, Baden und Hessen dem, 
zwischen dem Norddeutschen Bunde und Bayern über den Abschluß eines Verfassungs- 
bündnisses am 23. November d. J. zu Versailles abgeschlossenen Vertrage nebst dem 
dazu gehörigen Schlußprotokolle von demselben Tage zustimmen, und daß Bayern, so- 
weit dies in Betracht der Verabredung unter l. des obengedachten Vertrages noch er- 
forderlich ist, der, zwischen dem Norddeutschen Bunde, Baden und Hessen vereinbarten, 
dem Protokolle de dato Versailles den 15. November d. J. angeschlossenen Verfassung 
des Deutschen Bundes und den, in diesem Protokolle getroffenen Verabredungen, sowie 
dem, zu Berlin am 25. November d. J. unterzeichneten Vertrage zwischen dem Nord- 
deutschen Bunde, Baden und Hessen einerseits und Württemberg andererseits, über den 
Beitritt des letzteren zu der vorerwähnten Verfassung, den in dem Schlußprotokoll zu 
diesem Vertrage getroffenen Verabredungen und der Militär-Konvention zwischen dem 
Norddeutschen Bunde und Württemberg vom 21.)25. November d. J. zustimmt. 
Die Unterzeichneten waren darüber einverstanden, daß der Inhalt der gegenwärtigen 
Verhandlung als durch die Ratifikation derjenigen Urkunden genehmigt angesehen wer- 
den soll, auf welche sich die gegenwärtige Verhandlung beziehet. 
(gez.) 
Mittnacht. v. Friesen. v. Lutz. v. Freydorf. Hofmann. 
Delbrück. Türckheim.
	        
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