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Gußeiserne Gewichte in Bomben- oder Cylinderform muͤssen oberhalb mit einem runden Justirloch
versehen sein, das nach einer Höhlung führt. Dieses Justirloch muß über der Höhlung etwas enger
sein, als an der Oberfläche des Gewichtes und sich zwischen beiden Stellen etwas erweitern, damit der
Eichpfropf sich unten aufsetzen und beim Aufstauchen in der Erweiterung ausbreiten kann, dadurch aber
festgehalten wird.
Ueber die Größe der tiefer liegenden Höhlung läßt sich zwar eine bestimmte Vorschrift nicht geben,
es ist aber mit Rücksicht auf die nachträgliche Ausfüllung derselben mit Justirmaterial das rohe Gewichts-
stück — bei wesentlich gleicher Größe mit einem massiven vollwichtigen Stücke — im Guße leichter zu halten:
belm 50 K. Stück um höchstens 300 G. mindestens 100 G.
u 50 Pfd. 5 r » 250 §# « 90 ½.
» 20 K. u u u 200 « » 80 7“
5% 10 u u 5 » 175 ½. » 70 u
» 5 u n « » 150 r 5 60 ri
½. 2 K. u n « 100 » « 40 »
» 1 7 ½“ » » 80 » » 30 5
½ 0.5 K. ½“ 7“ 5“ 60 » » 25 r
„ ½ Pfd. „ 45 20
Bei gußeisernen Gewichten in Scheibensom ist auf der oberen Fläche ein rundes genügend tiefes
Loch zum Einsetzen des Eichpfropfs so anzubringen, daß derselbe darin sicheren Halt finden kann.
Der dem Gewichtsstücke für beide Arten gußeiserner Gewichte etwa beigegebene Pfropf soll aus
Blei mit ungefähr 10 pCt. Zinnzusatz, aus Kupfer oder aus Messing (vergl. §. 28) bestehen, eine dem
Justirloche entsprechende Gestalt haben und so vorbereitet sein, daß nach dem Eintreiben desselben die
Stempelfläche möglichst in die Fläche des Gewichtes fällt.
Die Bezeichnung ist bei gußeisernen Gewichten auszugießen.
Gewichte aus anderen Metallen sind in der Regel massiv aus einem Stücke heizustellen; die Be-
zeichnung ist auf denselben entweder auszugießen oder einzuschlagen oder einzugraviren.
8. 2
Unzulässige Gewichte.
Von der Eichung und Stempelung zurückzuweisen sind Gewlchtsstücke, welche in ihrer Ausführung
den oben gegebenen Vorschriften nicht entsprechen, daher insbesondere
solche aus weichen und unbeständigen Metallen, z. B. Blei, Zinn, Zink 2c. und ähnlich beschaffenen
Metallmischungen;
ebenso nicht gehörig abgeputzte und von Formsand nicht gereinigte;
an der Oberfläche größere Poren oder Blasenräume zeigende, auch wenn diese durch Kitt, Zink,
Blei 2c. ausgefüllt sind;
unterhalb mit einem vorspringenden Rande gegossene, oder zur Herstellung eines solchen ausge-
drehte;
mit beweglichen Handhaben, angeschraubten Knöpfen versehene;
Einsatzgewichte, bei denen nicht jedes einzelne Stück die erforderliche Bezeichnung trägt.