Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Bundes Bestimmungen erlassen worden, welche in Nachstehendem zur Danachachtung 
veröffentlicht werden. 
Dabei wird bemerkt, daß eine besondere Sammlung dieser, sowie derjenigen Be- 
stimmungen, welche nur für die Aufsichtsbehörde und die Eichämter bestimmt sind, zur 
Verbreitung gelangen wird. 
Stuttgart, den 14. März 1871. 
Für den Minister: 
Fleischhauer.
	        
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