Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

* 17. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 15. Juli 1871. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete Keine. 
Verfügungen der Departements. Berfügung. betreffend die Einführung des metrischen Maß- 
systems bei der Verwaltung der Körperschaftswaldungen. — Verfügung, betreffend die Competens= 
Erweiterung des Hauptsteueramts Eßlingen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
a) Verfügung, betreffend die Einführung des metrischen Maßsystems bei der Verwaltung 
der Körperschaftswaldungen. 
Nachdem die Maß= und Gewichts-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom 
17. August 1868 in Folge des Vertrags vom 25. November 1870, betreffend den Bei- 
tritt des Königreichs Württemberg zu dem deutschen Bund (Reg. Blatt 1871 Nro. 1) 
auch für Württemberg Gültigkeit erlangt und mit dem 1. Januar 1872 in Vollzug zu
	        
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