* 17.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 15. Juli 1871.
Inhalt.
Königliche Dekrete Keine.
Verfügungen der Departements. Berfügung. betreffend die Einführung des metrischen Maßsystems
bei der Verwaltung der Körperschaftswaldungen. — Verfügung, betreffend die Competens=Erweiterung
des Hauptsteueramts Eßlingen.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministeriums.
a) Verfügung, betreffend die Einführung des metrischen Maßsystems bei der Verwaltung
der Körperschaftswaldungen.
Nachdem die Maß= und Gewichts-Ordnung für den Norddeutschen Bund vom
17. August 1868 in Folge des Vertrags vom 25. November 1870, betreffend den Beitritt
des Königreichs Württemberg zu dem deutschen Bund (Reg. Blatt 1871 Nro. 1)
auch für Württemberg Gültigkeit erlangt und mit dem 1. Januar 1872 in Vollzug zu