Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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bis  zum  letzten  Dezember  1871,  somit  auf  die  ersten  6  Monate  des  Etatsjahrs  1871
bis  1872  fortzuerheben.
Hieran  haben,  für  das  ganze  Jahr  berechnet,  beizutragen:
1⅞4  das  Grundeigenthum  und  die  Gefälle,
nämlich
a)  das  Grundeigentn  2)750),452  fl.  —
b)  die  Gesällee  12,048  fl.  —

—:.  2,762,500  fl.  —
½  die  Gebäude  "  "  «  «  «  «  «  "  0  2  r  650,000  fl.  —
###  die  Geweree  407,500  fl.  —

—:.  3,900,000  fl.  —
Hievon  beträgt  der  Antheil  auf  6  Monate.  12950,000  fl.  —

Mit  Berücksichtigung  der  das  Landeskataster  betreffenden  Veränderungen,  worüber
die  Nachweisungen  den  Oberämtern  besonders  zugegangen  sind,  und  nach  welchen  nunmehr
  auch  der  Amtskörperschafts=  und  Ortssteuerfuß  richtig  zu  stellen  ist,  berechnet  sich

a)  das  Grundkataster  nach  dem  Reinertrage  auf.  I7,938,377  fl.  19  kr.

und
das  Gefällkataster  aaaffnnnßßß  78,574  fl.  54  kr.

—:.  18,016,952  fl.  13  kr.

demnach  die  Staatssteuer  für  beide  je  auf  100  fl.  Reinertrag  zu
15  fl.  19  kr.  5  ##hlr.
h)  das  Gebäudekataster  tach  dem  Kapitalwerth  aauf  226,319,054  fl.  —

und

die  Staatssteuer  je  auf  1000  fl.  Kapitalwerth  zu  —:.  2  fl.  52  kr.  1  K#  hlr.
c)  die  Katasteransätze  für  die  Gewerbesteuer  betrageen.  4740020  fl.  37  kr.
Zur  Umlage  der  Steuersumme  von  487,500  fl.  kommen  daher  auf  100  fl.  Katasteransatz
  *  10)#  fl.  50  kr.  3  vohhlr.
Nachdem  hienach  die  Staatssteuer  auf  die  ersten  6  Monate  von  1871—72  unter  die
Oberamts-Bezirke  auf  die  aus  der  Beilage  ersichtliche  Weise  vertheilt  worden  ist,  werden