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bis zum letzten Dezember 1871, somit auf die ersten 6 Monate des Etatsjahrs 1871
bis 1872 fortzuerheben.
Hieran haben, für das ganze Jahr berechnet, beizutragen:
1⅞4 das Grundeigenthum und die Gefälle,
nämlich
a) das Grundeigentn 2)750),452 fl. —
b) die Gesällee 12,048 fl. —
—:. 2,762,500 fl. —
½ die Gebäude " " « « « « « " 0 2 r 650,000 fl. —
### die Geweree 407,500 fl. —
—:. 3,900,000 fl. —
Hievon beträgt der Antheil auf 6 Monate. 12950,000 fl. —
Mit Berücksichtigung der das Landeskataster betreffenden Veränderungen, worüber
die Nachweisungen den Oberämtern besonders zugegangen sind, und nach welchen nunmehr
auch der Amtskörperschafts= und Ortssteuerfuß richtig zu stellen ist, berechnet sich
a) das Grundkataster nach dem Reinertrage auf. I7,938,377 fl. 19 kr.
und
das Gefällkataster aaaffnnnßßß 78,574 fl. 54 kr.
—:. 18,016,952 fl. 13 kr.
demnach die Staatssteuer für beide je auf 100 fl. Reinertrag zu
15 fl. 19 kr. 5 ##hlr.
h) das Gebäudekataster tach dem Kapitalwerth aauf 226,319,054 fl. —
und
die Staatssteuer je auf 1000 fl. Kapitalwerth zu —:. 2 fl. 52 kr. 1 K# hlr.
c) die Katasteransätze für die Gewerbesteuer betrageen. 4740020 fl. 37 kr.
Zur Umlage der Steuersumme von 487,500 fl. kommen daher auf 100 fl. Katasteransatz
* 10)# fl. 50 kr. 3 vohhlr.
Nachdem hienach die Staatssteuer auf die ersten 6 Monate von 1871—72 unter die
Oberamts-Bezirke auf die aus der Beilage ersichtliche Weise vertheilt worden ist, werden