Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Nach der Davon die zu 
Auf den Seelenzahl II. und lII. Es bleiben 
  
  
  
  
Ergänzungs- hätte er . 
zu gestellten auszuheben: 
Bezirk: Kelllen zu IV.: Mannschaftem: 
N. 3000 250 2750 
T. 7420 580 6840 
M. 4500 500 4000 
K. 1cr.n r.r * 
Summa 100,500 10,500 90,000 
  
  
0 Die Linten-Infanterie-Regimenter erhalten ihren Ersatz der Regel nach aus den gleichnamigen Land- 
wehr-Regiments-Bezirken,“) die Füsilier-Regimenter, die Jäger-Bataillone, die Kürassier-Regimenter, 
die Artillerie, die Pionier= und die Train-Bataillone aus den ganzen Bezirken der betreffenden 
Armee-Korps. In derselben Weise wird der Ersatzbedarf der Ulanen -Regimenter in denjenigen 
Armee = Korps-Bezirken repartirt, welche nur ein Regiment dieser Waffe zu ergänzen haben. Sind 
mehrere Ulanen-Regimenter aus einem Armee-Korps-Bezirk zu ergänzen, so erhält jedes derselben 
seinen Ersatz aus den seiner Garnison zunächst gelegenen Infanterie-Brigade= Bezirken. Derselbe 
Grundsatz kommt bei der Vertheilung des Ersatzes für die leichten Kavallerie-Regimenter zur Anwendung. 
Die aus den Reserve-Landwehr-Bataillons-Bezirken für Infanterie auszuhebenden Rekruten sind, sofern 
sie nicht zur Aushülse für andere Armee-Korps. Bezirte bestimmt werden, zur Ausgleichung innerhalb 
des betreffenden Korps-Bezirks zu verwenden. 
. Der Ersatzbedarf für das Garde-Korps wird auf die Preußischen Gebietstheile des 1. bis 11. Armee- 
Korps-Bezirks vertheilt. 
Das Garde-Jäger-Bataillon ist msglichst nur durch vorschristsmäßig gelernte Jäger zu rekru- 
tiren (s. 29.). 
8. Zur Gestellung des nicht aus der seemännischen Bevoölkerung zu entnehmenden Ersatzes der Marine 
Ccf. ad 1. und 2.) sind vorzugsweise die Bezirke des 1., 2., 9. und 10. Armee-Korpe, event. jedoch 
alle Ergänzungs-Bezirke des Norddeutschen Bundes nach Bedarf heranzuziehen. 
8. 18. 
Vertheilung des Ersatz-Bedarfs für das stehende Heer und für die nicht aus 
der seemännischen Bevölkerung zu ergänzenden Marinetheile auf die 
Ergänzungs-Bezirke. 
1. Der Bundesausschuß für das Landheer und die Festungen vertheilt den Gesammt-Bedarf an Re- 
kruten für das stehende Heer, das See-Bataillon, die See-Artillerie und die Werft-Division (mit Aus- 
□ 
  
– 
C0% 
* Die für das Mecklenburgische Grenadter. Regiment Nr. 89. aus dem Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin 
iu stellenden Rekruten sind aus sämmtlichen Ersatz-Bezirken des genannten Großherzogthums zu entnehmen.
	        
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