Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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denselben  im  Bundesrathe  eine  Mehrheit  von  drei  Viertheilen  der  vertretenen  Stimmer
erforderlich.
Artikel  79.
Der  Eintritt  eines  dem  Bunde  nicht  angehörenden  Deutschen  Staates  in  der
Bund  erfolgt  auf  den  Vorschlag  des  Bundespräsidiums  im  Wege  der  Bundesgesetz
gebung.

XV.
Uebergangsbestimmung.

Artikel  80.

Die  nachstehend  genannten,  im  Norddeutschen  Bunde  ergangenen  Gesetze  werden
zu  Gesetzen  des  Deutschen  Bundes  erklärt  und  als  solche  von  den  nachstehend  genannter
Zeitpunkten  an  in  das  gesammte  Bundesgebiet  mit  der  Wirkung  eingeführt,  daß,  w#oe
in  diesen  Gesetzen  von  dem  Norddeutschen  Bunde,  dessen  Verfassung,  Gebiet,  Mitglio
dern  oder  Staaten,  Indigenat,  verfassungsmäßigen  Organen,  Angehörigen,  Beamten
Flagge  u.  s.  w.  die  Rede  ist,  der  Deutsche  Bund  und  dessen  entsprechende  Beziehunger
zu  verstehen  sind,  nämlich:

I.  vom  Tage  der  Wirksamkeit  der  gegenwärtigen  Verfassung  an:
1)  das  Gesetz  über  das  Paßwesen,  vom  12.  Oktober  1867,
2)  das  Gesetz,  betreffend  die  Nationalität  der  Kauffahrteischiffe  und  ihre  *is
zur  Führung  der  Bundesflagge,  vom  25.  Oktober  1867,

3)  das  Gesetz  über  die  Freizügigkeit,  vom  1.  November  1867,

4)  das  Gesetz,  betreffend  die  Organisation  der  Bundeskonsulate,  sowie  die  Amts
rechte  und  Pflichten  der  Bundeskonsuln,  vom  8.  November  1867,
5)  das  Gesetz,  betreffend  die  Verpflichtung  zum  Kriegsdienste,  vom  9.  November  1867
6)  das  Gesetz,  betreffend  die  vertragsmäßigen  Zinsen,  vom  14.  November  1867,
7)  das  Gesetz  über  die  Aufhebung  der  polizeilichen  Beschränkungen  der  Eheschließ
ung,  vom  4.  Mai  1868,

8)  das  Gesetz,  betreffend  die  Aufhebung  der  Schuldhaft,  vom  29.  Mai  1868,

9)  das  Gesetz,  betreffend  die  Bewilligung  von  lebenslänglichen  Pensionen  un
Unterstützungen  an  Offiziere  und  obere  Militärbeamte  der  vormaligen  Sits