Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

VII 
Schema 5. 
zum §. 35. der Ersotz-Instruction. 
M. der Vorstellungs-Liste (A.) 
.dber alphabetischen Liste des Kreises (Aushebungs-Bezirks) N. N. 
pro 18 
Auemusterungs-Schein. 
Der (Stand und Gewerbe) N. N. (Vor= und Zuname), geboren am gen 
18 .. zu ... . . ... (Kreis 2c. N. N. Regierungs-Bezirk (Herzogthum 2c.] N. JN.) wird hiermit, 
nachdem er wegen 
in dem Superrevisions-Termin an #en als dauernd unbrauchbar zum Dienst im stehen- 
den Heere anerkannt worden ist, aller ferneren Verpflichtungen zum Dienst in demselben, sowie in der 
Landwehr enthoben. 
Diesen Schein hat der Inhaber auf das Sorgfältigste zu bewahren, um sich damit zu allen Zeiten 
über das Militair-Verhältniß ausweisen zu können. 
(Königliche) Departements-Ersatz-Kommission im Bezirk der N. Infanterie-Brigade. 
Der Militair-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende. 
N. N. N. N. 
— 
Original kostenfrei.
	        
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